Betreuungsvereinbarung

Hiermit bestätige ich, dass ich die Betreuung meines Kindes/meiner Kinder zu den oben genannten Zeiten durch eine Betreuungsperson der Die Notfallmamas GmbH durchführen lasse.

1. Betreuung
Die Notfallmamas übernehmen durch qualifizierte Betreuer/Betreuerinnen die Notfallbetreuung von erkrankten Kindern oder bei Ausfall der Regelbetreuung, z.B. bei unaufschiebbaren Terminen/Reisen der Arbeitnehmer für das Unternehmen o.ä., in deren eigenen Zuhause. Die Notfallmamas sichern zu, die eingesetzten Betreuer/Betreuerinnen sorgfältig auszuwählen. Grundvoraussetzung für den Einsatz in der Kinderbetreuung ist die Vorlage eines qualifizierten Führungszeugnisses und der Nachweis über einen Erste-Hilfe-Kurs am Kind. Die jeweilige Betreuungsperson verpflichtet sich zur verantwortungsvollen Betreuung und Versorgung des Kindes/der Kinder zu den vereinbarten Betreuungszeiten. Hausarbeiten mit Ausnahme von Mahlzeiten für die Kinder werden von den Notfallmamas nicht übernommen. Erziehungsberechtigte und Betreuungsperson stimmen sich in allen die Betreuung betreffenden Fragen ab. Zur Betreuung gehören die Fürsorge für das Kind/die Kinder, seine/ihre Versorgung, der Schutz vor Gefahren und die Gewährung der Möglichkeiten zu kindgerechtem Spielen und Verhalten. Spaziergänge/Spielplatzbesuche sind nach Absprache ebenfalls möglich.

Besondere Betreuungsvereinbarungen:
Für die Vermittlung unserer Mitarbeitenden in einen Privathaushalt berechnen wir eine Pauschale in Höhe € 500,00 zzgl. MwSt.. Diese Gebühr wird fällig, wenn unsere Mitarbeitenden außerhalb eines Betreuungsauftrages, der zwischen Die Notfallmamas GmbH und den Eltern geschlossen wird, in der Familie tätig werden. Die Vermittlungsgebühr ist von der Person zu tragen, welche die Vermittlung veranlasst hat. (Abwerbung)

2. Betreuungszeiten

Die Zeiten, zu denen das Kind/die Kinder betreut wird/werden, richten sich nach den Abwesenheitszeiten der/des Sorgeberechtigten und werden im Einzelfall vereinbart. Der tägliche Betreuungsumfang beträgt voraussichtlich Stunden an Tag(en), mindestens aber 4 Stunden pro Tag.

3. Tagespflegeentgelt
Die Notfallmamas GmbH erhält für die Notfallbetreuung ein Tagespflegeentgelt, welches gemäß dem Angebot für das Unternehmen bzw. der Firmenvereinbarung fällig wird. Eventuelle Eigenanteile gemäß Firmenvereinbarung werden vom Gehalt einbehalten, bzw. bei ausgeschöpftem Kontingent auf eigene Rechnung bezahlt. Unternehmensinterne Regelungen bleiben hiervon unberührt. Es werden immer volle Stunden abgerechnet.

4. Erkrankung des Kindes/der Kinder
Die Sorgeberechtigten bevollmächtigen die Pflegeperson schriftlich (s. Anlage), in Notfällen eine ärztliche Behandlung des Kindes/der Kinder veranlassen zu dürfen und hinterlegen die Kopie des Impfausweises. Bei Vorkommnissen sind die Sorgeberechtigten sofort zu informieren.

Die Sorgeberechtigten verpflichten sich, die Pflegeperson kontinuierlich über den Gesundheitszustand des Kindes/der Kinder zu informieren (z.B. über Anfälligkeiten des Kindes/der Kinder, Allergien, notwendige Medikamentengaben, usw.).

Für den Fall, dass die Gabe von Medikamenten notwendig sein oder werden sollte, erteilen die Sorgeberechtigten der Pflegeperson hierfür die ausdrückliche Erlaubnis. (siehe Anlage)

5. Haftpflichtversicherung
Die Notfallmamas GmbH unterhält eine Haftpflichtversicherung für alle Mitarbeiter/innen für Personen- und Sachschäden der von ihr betreuten Kinder während der Betreuung.

6. Auskunfts- und Schweigepflicht
Die Vertragspartner verpflichten sich, alle für die Betreuung des Kindes/der Kinder wesentlichen Auskünfte zu erteilen. Die Vertragsparteien verpflichten sich, über alle Angelegenheiten, die den persönlichen Lebensbereich der jeweils anderen Vertragspartei betreffen und ihrer Natur nach Geheimhaltung verlangen, Stillschweigen zu bewahren. Dies gilt auch für die Zeit nach Beendigung des Vertragsverhältnisses. Die Zustimmung zur Weitergabe der personenbezogenen Daten (Name der Eltern, Name des Kindes, Alter des Kindes und Adresse) durch die Notfallmamas an das Unternehmen wird hiermit noch einmal schriftlich durch den Mitarbeiter bestätigt. Die Vetragsparteien verpflichten sich keine Bild- und/oder Tonaufnahmen im Zeitraum der Betreuung anzufertigen oder anfertigen zu lassen. Befinden sich Videokameras und/oder Sprachassistenzsysteme in Räumen, die während der Betreuungszeit aufgesucht werden, verpflichtet sich der Auftraggeber diese zu deaktivieren oder – sofern dies nicht möglich ist – die Betreuungskraft vorher über die Systeme zu informieren.