Kinder in der Natur
Kind beim spielen

Staatliche Hilfen zur Kinderbetreuung

Nach dem Bundestag hat auch der Bundesrat am Montag in einer Sondersitzung der Ausweitung der Kinderkrankentage zugestimmt. Eltern, die sich wegen coronabedingter Einschränkungen an Kitas und Schulen von der Arbeit freistellen lassen müssen, sollen dafür auch die sogenannten Kinderkrankentage einsetzen können. Der Anspruch auf die Kinderkrankengeld-Tage erhöht sich für Paare von zehn auf 20 Tage, für Alleinerziehende von 20 auf 40 Tage. Sind diese zeitlich begrenzten Möglichkeiten ausgeschöpft, dürfen Eltern weiter Zuhause bleiben, sofern sie keine andere Betreuungsmöglichkeit für ihre Kinder haben. „Das gilt dann auch für einen längeren Zeitraum“, sagt Rechtsanwalt Frieder Werner von der Kanzlei Menold Bezler in Stuttgart. Impulse hat die Voraussetzungen für Unternehmen zusammengefasst:

Coronavirus und Kinderbetreuung / impulse.de

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